Restaurant


Öffnungszeiten

Küche:
Täglich * von 11:30 – 14:00 Uhr
Bestellannahme bis 13:45 Uhr
17:30 – 21:30 Uhr
Bestellannahme bis 21:00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
Ruhetag

Ein kreativer Koch, sehr guter Service, frische & regionale Produkte sowie Rindfleisch aus dem elterlichen Betrieb. Das zeichnet das Gasthaus Blume in Badenweiler aus.

Die Erfüllung von Sonderwünschen und höchste Qualität der Zutaten ist für Küchenchef Andreas Frey Selbstverständlichkeit und auch Leidenschaft. So finden sich auch regelmäßig typische saisonale Gerichte auf der Speisekarte.

Freuen Sie sich auf eine tolle Atmosphäre und besondere kulinarische Genüsse.


Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Eingang & Terrasse Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Terrasse Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Terrasse Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume
Gathaus Blume
Restaurant Gasthaus Blume


Die Gaststube ist hell und freundlich eingerichtet. In den warmen Monaten von Frühling bis Herbst lädt die Terrasse zum Verweilen ein.

Wir freuen uns, Sie als Gast verwöhnen zu dürfen!




Die Geschichte einer Gaststätte in Oberweiler.
Das Wirtshausschild

   

In Oberweiler befand sich ums Jahr 1700 zwei „Schildwirtschaften". Der „Wilde Mann" (1670 nachgewiesen) und der „Ochse (wahrscheinlich 1684). Dazu kam noch die Bergwerkswirtschaft, die vom Faktor (Hüttenverwalter) betrieben wurde, also herrschaftlich war. Zur Zeit, da unsere Akten spielen, war es „der hochedel gestrenge Herr T. Fuchs", dessen schönes Grabmal uns zeigt, dass er von 1683 bis 1786 gelebt und über 50 Jahre in Oberweiler gewirkt hat. Die Bergwerkswirtschaft war im jetzigen Forsthaus, dem damaligen Verwaltungsgebäude (Faktorei) des Einsenwerks untergebracht. Ums Jahr 1686 (der Zeitpunkt lässt sich heute nicht mehr genau feststellen) erhielt ein gewisser Friedrich oder Fridlin Spohn, Untertan und Beck zu Oberweiler, die Erlaubnis, in seinem Hause neben dem Eisenwerk „als Mayenwürth" Wein auszuschenken. Offenbar hat Spohn neben seiner Straußenwirtschaft (wie man heute sagen würde) auch sein Bäckerhandwerk getrieben. Die Laboranten des Werkes, also die Eisengießer, Schmelzer, Bergleute, Schmiede und Fuhrleute scheinen offenbar gern bei Spohn verkehrt zu haben., weshalb der Umsatz in der Bergwerkswirtschaft zurück ging. Deshalb schlägt in einem Brief vom 11. April 1724 der Landvogt von Leutrum, der seinen Sitz in Lörrach hatte, vor, der Markgraf möge entweder die Spohn 'sche Wirtschaft schließen („Niederlegen") lassen oder Spohn müsse seine und die Bergwerkswirtschaft gemeinsam betreiben, dem Bergwerk aber vom Profit jährlich 300 Gulden bezahlen.

Dieser Brief wird schon zwei Tage später von mehreren fürstlichen Kammerräten zu Carlsruhe mit der Anmerkung versehen, dass auch Spohn zu hören sei. Dieser ist dann offenbar aufs fürstliche Oberamt Badenweiler zu Herr von Traubnitz geladen worden und schreibt nun seinerseits an den Durchlauchtigsten Markgrafen, dass er von den „Eysenbergwerks-Vorstehern auf Anstiften des Faktors Fuchs hart verklagt worden" und dass Ihm „aus purer Missgunst viel zu nahe getreten wird". Man wolle „mich nebst den armen Meinigen um unser Stücklein Brod bringen". Weiter führt er aus, dass nur Werksarbeiter zu ihm kämen, die mit ihren Vorgesetzten nicht gut stünden und außerdem schlechte Zahler seien. Einen kleinen Verdienst habe er durch die „Wälder", d.h. die Einwohner von Marzell, Wies, Fischenberg usw., die vom Müllheimer Freistagsmark kommend ihr Brot bei ihm kauften. Es pflegten diese Gebirgler im Weilertal wacker zu zechen und die Eltern Oberweilers ließen ihre Kinder am Freitagabend nicht gern auf der Straße, bevor nicht die Wälder in Richtung Schweighof davongefahren waren. Im Mai 1724 muss sich Spohn abermals verteidigen und wird con einem Beamten namens Weis (Weisc) in Schutz genommen. Der Faktor Fuchs aber klagt, dass der Weinverbrauch seiner Bergwerkswirtschaft ständig zurück gehe. Staatrat von Leutrum, Obervogt in Lörrach, und de Badenweiler Oberamtmann von Traubnitz beratschlagen die Angelegenheit in höflichen Briefen. (Von Traubnitz war der letzte Oberamtmann der Herrschaft B., der es in dem von den Franzosen 1678 halb zerstörten markgräflichen Oberamthaus aushielt; es ist das jetzige großherzogliche Schloß. Vorher waren Burgvogt und Einnehmer schon nach Müllheim gezogen.)

 

Es wird nun befohlen, dass Spohn die Bergwerksangehörigen nicht mehr bewirten dürfe, ferner wird angeregt, Spohn möge die beiden Wirtschaften gemeinsam betreiben. Der scheint im November 1824 mit diesem Vorschlag halbwegs einverstanden gewesen zu sein doch zieht er es doch vor, neben sein altes Haus ein neues zu bauen, für das er im Jahr 1726 durch Fürsprache des Amtsverwesers Cellerarius die Schildgerechtigkeit zur Blume erhält. Er bezahlt für dieses Recht 30 Gulden Taxe. Nach seinem Tod führt seine Witwe das Geschäft weiter, bittet aber im April 1744, es schließen zu dürfen, da sie zu wenig verdiene und die Abgaben zu groß seine. Die Müllheimer Vorgesetzten waren wohlwollend, aus Karlsruhe aber wurde bedeutet, dass die Schildgerechtigkeit bei Schließung verloren ginge.

Das Schildoder Tavernrecht wollte aber der Sohn nicht verlieren, er schrieb daher im May 1745 an den Markgrafen, dass er krank und zudem noch ledig sei, also vorerst nicht wirten könne. Dieser Sohn heißt Johann (Hannes) Jakob Spohn, und es gelingt ihm mit Beistand der Behördengerade noch die Wirtschaftsgerechtigkeit der „Blume" zu erhalten. Im Jahr 1751 wirtet er nun endlich selbst, was von der Obrigkeit gern gesehen wird, da sich der Ochsenwirt Barthlin Grether „in schlechten Umständen" befindet und daran denkt, seinen Betrieb einzustellen, während die Erbin des Wildemann-Wirtes Hans Georg Grether minderjährig ist und zu Sulzburg weilt, so dass jenes Gasthaus auch geschlossen ist. Spohn wirtet offenbar nicht gern und beneidet den Ochsenwirt der in den Ruhstand treten will. In solcher Stimmung hat er offenbar eine unüberlegt Äußerung getan und wird im gleichen Jahr in einem Aktenstück schon „gewesener Blumenwirt" genannt. Aber um seiner Kinder willen hilft man ihm wieder und macht ihm folgende Auflagen: Er muß sieben Gulden dreißig Kreuzer an die Burgvogtei allsogleich bezahlen.-„Ferner soll er von allem in- und ausländischen Wein, Bier, Brandwein und anderem Getränk, das in unseren fürstlichen Landen eingeführte alte und neue Ohmgeld auch Maaßkreuzer... alle Quartal willig abführen, anbei unseren jetzigen rund künftigen Ohmgelds- und Wirtsordnungen schuldig und stricte nachzugeleben verbunden sein solle."

Auch wenn in der „Blume" Hochzeiten Einheimischer gehalten werden, muß Spohn das Ohmgeld abführen. - Auch darf er den Gästen übermäßiges Zechen, Fluchen, Schwören usw. nicht zulassen - Er soll sich nicht unterstehen, an die bei unserem Bergwerk Oberweiler arbeitenden Leute Wein auszuschenken. Sollte er seine Wirtschaft nicht länger treiben oder vorübergehend schließen wollen, so hat er zunächst um Erlaubnis zu bitten und dann pro conservation juris tavernae (zur Erhaltung der Wirtschaftsgerechtigkeit) 30 Gulden zu entrichten.

Vorstehende Bedingungen sind dem Spohn von der fürstlichen Kammer zu Carlsruhe gnädigst ausgestellt und ihm und seinen Erben als „LEGIMIAON" zugestellt worden am 17. März 1752. - Aber der unruhige Spohn ist nicht zufrieden! Er findet das Umgelt (so heißt es jetzt statt Ohmgeld) zu hoch und lässt wieder eine Bittschrift an den Markgrafen los. Er gibt an, dass der „Ochsen"-Wirt, als er 1750 allein wirtete, 30 Gulden Umgeld an den Markgrafen bezahlt habe. Jetzt sei der „Ochsen"-Wirt breit, 25 Gulden, und er, Spohn, 19 Gulden zu zuzahlen. So hatte die Herrschaft aus Oberweilers Wirtshäusern einen Mehrerlös von 14 Gulden. Anders könne er nicht wirten! - Und wirklich, er machte Schluß und verschwindet mit einer letzten Nennung seines Namens im Jahre 1757 aus den Akten, die so oft mit seinen Angelegenheiten anfüllt waren.


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